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    GEBÄUDE – ENERGIEBERATUNG

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    Die Zielsetzungen der Energieeinsparverordnung

    Die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) löste am 01.05.2014 die bis dahin gültige Energieeinsparverordnung ab.

    Ziel der Energieeinsparverordnung ist es, in noch stärkerem und zeitgerechterem Maße den Energieverbrauch an Gebäuden zu senken und somit die Umweltbelastungen zu reduzieren. Zudem wird die verwendete Energie durch moderne Techniken so umgesetzt, dass eine Minderung der Schadstoffentwicklung wirksam erreicht wird.

    Für handwerkliche Leistungen im Gebäudebestand stellt der Unternehmer nunmehr eine Unternehmererklärung aus, die seitens der Bauherren 5 Jahre aufzubewahren ist und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden muss.

    Energetische Sanierung ist eine umfangreiche Tätigkeit, die nur mittels Erfahrung, Planung, und meisterliche Ausführung zum gewünschten Ziel führt. Wir sind dafür Ihr kompetenter Ansprechpartner.

    Die Umwelt wird also doppelt geschont. Zudem erhält der Bauherr durch die geschaffenen Prüf- und Kontrollinstrumente erstmalig eine komplette Übersicht über die energetische Effizienz seines Gebäudes und damit die Möglichkeit, durch sinnvolle Ergänzungen weitere Energiekosten einzusparen.

    Als Gebäudeenergieberater (HWK) stellen wir Ihnen gerne einen Energiepass aus und beraten Sie auch gewerkeübergreifend.

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