Steht zweifelsfrei fest, dass in der betreffenden Immobilie Asbestprodukte vorhanden sind [z.B. in Dächern und Fassaden in Form von Asbestzementplatten oder künstlichen Mineralfasern (KMF), die lungengängige anorganische Faserstäube freisetzen können] so sind die Experten von Dachtechnik Menke gefragt. Es können auch umfängliche Demontage- und Abbrucharbeiten nach den Richtlinien der TRGS 519 „Asbest“ bzw. TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“ übernommen werden.